Ihr Recht
Im Schulgesetz von NRW wird die sonderpädagogische Förderung und die Wahl des Förderortes durch die Paragraphen 19 und 20 geregelt.
Auf Antrag der Eltern (§ 19; Abs. 5) entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonderpädagogischer Förderung. Dazu holt sie ein sonderpädagogisches Gutachten ein und beteiligt die Eltern. Der Elternantrag kann zu jeder Zeit gestellt werden, die Schuleingangsphase muss von den Eltern nicht abgewartet werden. Elternanträge müssen von der Schulaufsicht bearbeitet werden. Die allgemeine Schule kann dagegen den Antrag erst im dritten Jahr der Schuleingangsphase stellen. Nach der Klasse 6 sind für die allgemeine Schule keine Anträge mehr möglich.
Neben den Angeboten des Gemeinsamen Lernens können die Eltern bei vorliegendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen selbstverständlich eine Förderschule, z.B. die Fritz-Reuter-Schule, als zukünftigen Lernort für ihr Kind wählen (§ 20, Abs. 2 - Elternwahlrecht).
Der Elternantrag
Die Entscheidung für den Besuch einer Förderschule fällt bei den Eltern niemals vorschnell und leichtfertig, sondern erst nach einer langen Phase der Beobachtung des eigenen Kindes und der Abwägung der Möglichkeiten und Förderangebote der allgemeinen Schule.
Liegen bei einem Kind schwerwiegende, seit langer Zeit andauernde und umfassende schulische Schwierigkeiten vor, haben Eltern meist schon Beratungsstellen aufgesucht und Therapieversuche unternommen. Kann in der allgemeinen Schule trotz professioneller Unterstützung keine Verbesserung der Lernsituation erreicht werden, steigt oft der Leidensdruck der Kinder und der gesamten Familie stark an. Wenn in der Folge bei den Kindern neben den Lernschwierigkeiten, psychosomatische Symptome oder Störungen des Sozialverhaltens entstehen, müssen Alternativen entwickelt werden, die für die Entlastung aller Beteiligten sorgen kann.
Der Besuch einer Förderschule kann dazu beitragen, die schulische und familiäre Situation wieder in eine bessere Balance zu bringen und Belastungen zu minimieren.
Eltern, die sich an unsere Schule wenden, befinden sich häufig in einer akuten Notlage und benötigen umgehend Hilfe.
Deshalb sind zu jeder Zeit interessierte Eltern zur Hospitation in unserem Haus willkommen. Bei uns können sich Eltern unverbindlich ein Bild von unserer Schule machen und persönlich abklären, ob die Fritz-Reuter-Schule ein geeigneter Förderort für das eigene Kind sein könnte.
Nach einer ersten Klärung der Problemsituation sind wir -falls es gewünscht wird- bei der Einreichung eines Antrags auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs behilflich, der von den Eltern beim Schulamt eingereicht werden muss.